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Gesamtpreisliste 2023
Passepartout/Glas/Rahmung
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1. Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen mit der Firma Kontrast Fotofachlabor OHG. Der Auftraggeber erkennt die Bedingungen mit Auftragserteilung als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen, wenn sie unsererseits ausdrücklich und in schriftlicher Form anerkannt werden.

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2. Angebote und Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Wir sind an die in unserer Preisliste aufgeführten Preise nicht gebunden. Fehlt es an einer ausdrücklichen Vereinbarung über die Höhe der zu leistenden Vergütung, bemisst sich diese nach der am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisliste. Die dort angeführten Preise sind Stückpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten. Die Preise schließen Verpackungs-, Fracht-, Porto- und Versicherungskosten nicht ein. Eilaufträge sowie Aufträge, die einen über das notwendige Maß hinausgehenden Aufwand erfordern, werden mit einem angemessenen Zuschlag berechnet. Die Preisliste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Mit jeder Aktualisierung verlieren vorhergehende Preislisten ihre Gültigkeit. Es obliegt allein dem Kunden, sich die jeweils gültige Preisliste zu verschaffen. Höhere Materialkosten, höhere Lieferkosten sowie sonstige nicht ohne weiteres vorhersehbare die Kosten steigernde Umstände, berechtigen zu einer von der Preisliste abweichenden Berechnung.

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3. Liefertermine

Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Nicht eingehaltene Liefertermine berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir darüber hinaus eine von ihm gesetzte angemessene Frist verstreichen lassen. Gleiches gilt für Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Für verzugsbedingte Schäden haften wir jedoch nur, wenn uns diesbezüglich der Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Vereinbarte Liefertermine sind ausnahmsweise verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich und in schriftlicher Form bekundet werden. In diesem Fall kann der Auftraggeber sofort vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letzteres gilt jedoch nur unter der Voraussetzung vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichterfüllung.

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4. Lieferbedingungen

Versand und Transport gefertigter Arbeiten gehen zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch eigene Mitarbeiter erfolgt. Wir sind nicht verpflichtet die Arbeiten zu versichern.

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5. Gewährleistung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gefertigten Fotoarbeiten abzunehmen. Es obliegt allein ihm, die Arbeiten auf ihre Mängelfreiheit hin zu untersuchen.

Die Arbeiten gelten als abgenommen, wenn nicht innerhalb von acht Tagen ab Übergabe ein Mangel gerügt wird.

Nach Abnahme können Mängel grundsätzlich nicht mehr gerügt werden. Ausnahmsweise nach Abnahme geltend gemacht werden, können Mängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe nicht erkennbar gewesen sind. Zeigen sich derartige Mängel, obliegt es dem Auftraggeber, uns diese unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er eine unverzügliche Anzeige, verliert er seine Gewährleistungsansprüche. Nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergabe sind Gewährleistungsansprüche gänzlich ausgeschlossen.

Macht der Auftraggeber Mängel geltend, sind uns die entsprechenden Arbeiten vorzulegen.

Ist die Arbeit mit einem Mangel behaftet, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Schlägt die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Veränderungen am Fotomaterial, die auf Einfluss von Licht, Wärme, Feuchtigkeit, sonstigen Umweltfaktoren oder Chemikalien zurückzuführen sind, begründen keinerlei Gewährleistungsansprüche.

Die in der Preisliste angeführten Papier- und Filmaußenmaße sind gerundete Maße, die den exakten Größen nicht unbedingt entsprechen. Durch Beschnitt können die Papier und Filmaußenmaße schwanken.

Größenabweichungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, solange sie sich im Rahmen der durch die Technik bedingten üblichen Maße halten.

Insbesondere begründen die Abweichung von gewünschten Abbildungsmaßstäben von bis zu 2% bei Baryt-Vergrößerungen und 5% bei Leinen-Vergrößerungen keinen Anspruch auf Gewährleistung. Mit der Be- oder Weiterverarbeitung der Arbeiten durch den Auftraggeber verliert der Auftraggeber seine Gewährleistungsrechte. Nachbestellungen, die in Ausschnitt, Tonwertverlauf, Helligkeit, Kontrast und Farbabstimmung von der Erstbestellung abweichen, rechtfertigen keinerlei Gewährleistungsansprüche.

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6. Haftung

Für Schäden, die dem Auftraggeber aufgrund unerlaubter Handlung, der Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie der Verletzung vertraglicher Haupt- und Nebenpflichten entstehen, haften wir nur, soweit uns diesbezüglich der Vorwurf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens gemacht werden kann. Insbesondere im Fall der Beschädigung oder Zerstörung uns überlassenen entwickelten oder unentwickelten Filmmaterials, sowie jeglichen anderen Bildmaterials, haften wir für Schäden, die über den reinen Materialschaden hinausgehen, nur, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits beruht. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf besonders wertvolles, uns überlassenes, Film- oder Bildmaterial schriftlich hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis, trifft ihn im Schadensfall eine Mitschuld.

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7. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Auf Rechnungen von über 100,- Euro gewähren wir 2% Skonto, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung beglichen werden. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, neben einer angemessenen Bearbeitungsgebühr, Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Der Auftraggeber ist zur weiteren Verarbeitung im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit hierdurch unser Eigentum verloren geht, übeträgt uns der Auftraggeber schon jetzt, zur Sicherung der das Vorbehaltseigentum begründenden Ansprüche, das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Arbeiten bzw. der infolge eigener Verarbeitung entstandenen Gegenstände im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Zur Sicherung der das Vorbehaltseigentum begründenden Ansprüche, tritt er schon jetzt alle ihm hierdurch entstehenden Ansprüche gegenüber Dritten an uns ab. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt.

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8. Vertragsaufhebung

Wird eine vertragliche Vereinbarung in beiderseitigem Einvernehmen rückgängig gemacht, so ist uns vorbehaltlich der Geltendmachung einer höheren Entschädigung eine pauschale Entschädigung i.H.v. 25% der Abschlussrechnung zu zahlen. Die Geltendmachung einer höheren Entschädigung hängt vom Nachweis geleisteter Tätigkeit ab.

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9. Urheberrechte

Der Auftraggeber versichert mit Auftragserteilung, dass durch die Arbeiten, die Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, nicht verletzt werden. Sollten dennoch die Rechte Dritter verletzt werden, und sind wir diesen infolgedessen zum Ersatz verpflichtet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns von derartigen Ersatzansprüchen freizustellen.

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10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die von uns geschuldeten Leistungen ist unser Geschäftssitz in Köln. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, ist Köln.

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11. Wirksamkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 


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Kontrast Fotofachlabor OHG
Melchiorstraße 14
50670 Köln

Tel.: 0221/72 81 44
plum@kontrastlabor.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch

9.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

9.00 - 13.00 Uhr

14.00 - 19.00 Uhr

freitags und samstags geschlossen

außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung.

 

 



 
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